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Transparent abgerechnet

Zwei Stromquellen, klar getrennt.

Die Energiegemeinschaft rechnet den zugeordneten Gemeinschaftsstrom ab. Dein bisheriger Lieferant verrechnet weiterhin die Restmenge.

01

Nur tatsächlich zugeordnete Energie wird verrechnet.

Die Energiegemeinschaft rechnet jene Energiemenge ab, die dir anhand der vom Netzbetreiber bereitgestellten Daten tatsächlich zugeordnet wurde. Dein Stromlieferant verrechnet getrennt davon die Restmenge, die außerhalb der Gemeinschaft geliefert wurde.

Du erhältst daher weiterhin die Rechnung deines Stromlieferanten und zusätzlich die Abrechnung deiner Energiegemeinschaft.

02

Gutschrift für gemeinschaftlich genutzten Überschuss.

PV-Erzeuger:innen erhalten für jene Überschussmenge eine Gutschrift, die innerhalb der Energiegemeinschaft zugeordnet wurde. Für nicht zugeordneten Überschuss bleibt der jeweilige Einspeisevertrag relevant.

Verbrauchs- und Erzeugungszählpunkt werden getrennt geführt. Eine Anlage kann daher andere Abrechnungsdaten und Konditionen haben als der eigene Verbrauch.

03

Preise und Abrechnungsrhythmus sind lokal geregelt.

Arbeitspreise, Grundpreise, Mitgliedsbeiträge, Vergütungsmodelle, Zahlungswege und Abrechnungsintervalle legt jede Energiegemeinschaft selbst fest.

Preise legt jede Gemeinschaft selbst fest.

Maßgeblich sind die veröffentlichten Preisblätter und deine Vereinbarungen mit der Energiegemeinschaft. z’ammstromen verarbeitet die bereitgestellten Daten und unterstützt die Abrechnung.

04

Abrechnungen geschützt abrufen.

Je nach Energiegemeinschaft werden Rechnungen und Gutschriften im Mitgliederportal bereitgestellt oder zusätzlich über den vereinbarten Weg zugestellt. Persönliche Abrechnungsdaten sind nicht öffentlich zugänglich.