01
So wird der Strom zugeordnet.
PV-Anlagen speisen Strom, den sie gerade nicht selbst benötigen, in das öffentliche Netz ein. Verbrauchen andere Mitglieder im selben Zeitraum Strom, wird ihnen ein Teil dieses Überschusses rechnerisch zugeordnet. Grundlage sind die vom Netzbetreiber erfassten Viertelstundenwerte.
Gemeinschaftsstrom ist nur verfügbar, wenn Erzeugung und Verbrauch im selben Zeitfenster zusammentreffen. Es wird kein eigener Stromkreis gebaut und nichts manuell umgeschaltet.
02
Dein bestehender Liefervertrag bleibt.
Die Energiegemeinschaft ergänzt deine normale Stromversorgung. Reicht der zeitgleich verfügbare Gemeinschaftsstrom nicht aus, liefert dein bisheriger Stromanbieter die Restmenge.
Auch Erzeuger:innen behalten einen Einspeisevertrag für jenen Überschuss, der nicht innerhalb der Gemeinschaft genutzt werden kann.
03
Was Mitglieder davon haben.
- Regionaler StromÜberschüsse aus der Gemeinschaft können zeitgleich von Mitgliedern in der Region genutzt werden.
- Auch ohne eigene PVVerbraucher:innen können teilnehmen, selbst wenn sie zur Miete wohnen oder keine eigene Anlage besitzen.
- Vergünstigte NetzentgelteFür innerhalb einer Energiegemeinschaft zugeordneten Strom gelten je nach Gemeinschaftsform gesetzlich vorgesehene Reduktionen und Abgabenregelungen.
- Lokale RegelnPreise, Mitgliedsbeiträge und Aufnahmebedingungen legt jede Energiegemeinschaft selbst fest.
Maßgeblich sind die veröffentlichten Preisblätter und deine Vereinbarungen mit der Energiegemeinschaft. z’ammstromen gibt keine lokalen Preise vor.
04
Netzgebiet, Zählpunkt und Smart Meter müssen passen.
Der Zählpunkt muss im zulässigen Netzbereich der jeweiligen Energiegemeinschaft liegen. Für die zeitliche Zuordnung werden Viertelstundenwerte benötigt; dafür ist in der Regel ein entsprechend konfigurierter Smart Meter erforderlich.
Der Netzbetreiber prüft die Zuordnung, stellt die Messwerte bereit und benötigt deine Freigabe für den Datenaustausch. Die Energiegemeinschaft begleitet dich durch diesen Prozess.
05
Wer welche Aufgabe übernimmt.
entscheidet über Gebiet, Aufnahme, Preise, Vereinbarungen und Abrechnungsrhythmus.
prüft Zählpunkte, misst Energiemengen und stellt die Daten für die Zuordnung bereit.
verbindet Mitglieder, Zählpunkte, Energiedaten, App, Portal und Abrechnung in einer gemeinsamen Plattform.
Energiegemeinschaften sind in Österreich gesetzlich verankert. Vertiefende, unabhängige Informationen und aktuelle Rahmenbedingungen bietet die Österreichische Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften ↗.